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   BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 402/95   

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BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 402/95 (https://dejure.org/1996,1608)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Personalratsanhörung bei Kündigung eines Probearbeitsverhältnisses - Kündigung eines Probearbeitsverhältnisses - Wirksamkeit der Kündigung bei fehlerhafter Einleitung des Anhörungsverfahrens - Unterzeichnung der abschließenden Stellungnahme des Personalrats durch ein ...

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    Personalratsanhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 545
  • NJ 1997, 48
  • BB 1996, 2048
  • ArbuR 1996, 408
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 402/95
    a) Ist zu einer vom Arbeitgeber beabsichtigten Maßnahme keine Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats, sondern wie nach § 67 Abs. 2 LPVG SA nur dessen Anhörung erforderlich, so gilt nach der ständigen Senatsrechtsprechung (BAGE 27, 209, 213 f. = AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972, zu III der Gründe; Urteile vom 2. April 1976 - 2 AZR 513/75 - AP Nr. 9 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 23. August 1984 - 2 AZR 391/83 - AP Nr. 17 zu § 103 BetrVG 1972), an der festzuhalten ist, die sog. Sphärentheorie.

    Es ist ein überflüssiger Formalismus, vom Arbeitgeber in einem solchen Fall auch noch zu verlangen, vor Ausspruch der Kündigung den Ablauf der Anhörungsfrist abzuwarten (so schon BAGE 27, 209, 215 = AP, aaO, zu III 3 der Gründe).

  • BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 402/95
    a) Ist zu einer vom Arbeitgeber beabsichtigten Maßnahme keine Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats, sondern wie nach § 67 Abs. 2 LPVG SA nur dessen Anhörung erforderlich, so gilt nach der ständigen Senatsrechtsprechung (BAGE 27, 209, 213 f. = AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972, zu III der Gründe; Urteile vom 2. April 1976 - 2 AZR 513/75 - AP Nr. 9 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 23. August 1984 - 2 AZR 391/83 - AP Nr. 17 zu § 103 BetrVG 1972), an der festzuhalten ist, die sog. Sphärentheorie.

    Nicht einmal in dem Fall, daß die Zustimmung des Personalrats erforderlich ist, trifft den Arbeitgeber eine Erkundigungspflicht nach den näheren Umständen, die eine mögliche Fehlerhaftigkeit des Personalratsverfahrens begründen könnten (Senatsurteil vom 23. August 1984 - 2 AZR 391/83 - BAGE 46, 258 = AP Nr. 17 zu § 103 BetrVG 1972).

  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93

    Ordentliche Kündigung (in den ersten sechs Monaten des

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 402/95
    Immerhin zeigt die Senatsrechtsprechung zur Betriebsratsanhörung in den ersten sechs Monaten (Senatsurteil vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - AP Nr. 64 zu § 102 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), daß eine solche Regelung durchaus Sinn machen kann, weil bei Probezeitkündigungen der Kündigungsentschluß des Arbeitgebers häufig von dem einer Erörterung mit der Personalvertretung kaum zugänglichen Werturteil des Arbeitgebers abhängen wird, der Arbeitnehmer habe die Probezeit eben nicht bestanden.
  • BAG, 24.04.1979 - 6 AZR 409/77

    Kündigung einer Angestellten - Zustimmungserklärung des Personalrats -

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 402/95
    Während bei einer Zustimmungsbedürftigkeit etwa nach § 103 Abs. 1 BetrVG die Abgabe einer rechtlich verbindlichen Zustimmungserklärung Voraussetzung für den Ausspruch einer Kündigung ist (vgl. BAG Urteil vom 24. April 1979 - 6 AZR 409/77 - AP Nr. 1 zu § 87 LPVG Berlin), ist in den Fällen, in denen der Betriebs- oder Personalrat zu einer Kündigung lediglich anzuhören ist, überhaupt keine Stellungnahme des Betriebs- bzw. Personalrats erforderlich.
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 2/77

    Bayerisches Personalvertretungsgesetz

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 402/95
    Dem Landesgesetzgeber muß in der sachlichen Rechtsgestaltung Raum für eigene Willensentschließungen von substantiellem Gehalt bleiben (BVerfG Beschluß vom 27. März 1979 - 2 BvL 2/77 - BVerfGE 51, 43, 54).
  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 743/94

    Kündigung nach Einigungsvertrag Abs. 4 Ziff. 1; Ordnungsgemäße

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 402/95
    Wie der Senat aber bereits zu der vergleichbaren Vorschrift des § 7 BPersVG entschieden hat (Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), ist ein etwaiger Mangel in dieser Richtung dann unbeachtlich, wenn der Personalrat daran keinen Anstoß nimmt.
  • BAG, 02.04.1976 - 2 AZR 513/75

    Anhörungsverfahren - Mangel im Zuständigkeitsbereich - Zuständigkeit -

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 402/95
    a) Ist zu einer vom Arbeitgeber beabsichtigten Maßnahme keine Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats, sondern wie nach § 67 Abs. 2 LPVG SA nur dessen Anhörung erforderlich, so gilt nach der ständigen Senatsrechtsprechung (BAGE 27, 209, 213 f. = AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972, zu III der Gründe; Urteile vom 2. April 1976 - 2 AZR 513/75 - AP Nr. 9 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 23. August 1984 - 2 AZR 391/83 - AP Nr. 17 zu § 103 BetrVG 1972), an der festzuhalten ist, die sog. Sphärentheorie.
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Hierzu hätte es einer ausdrücklichen Rüge des Personalrats bedurft (Senat 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP BPersVG § 79 Nr. 8; 13. Juni 1996 - 2 AZR 402/95 - AP LPVG Sachsen-Anhalt § 67 Nr. 1; 27. Februar 1997 - 2 AZR 513/96 - AP LPVG Rheinland-Pfalz § 82 Nr. 1; 25. Februar 1998 - 2 AZR 226/97 - BAGE 88, 125), die vorliegend fehlt.
  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 707/01

    Anhörung des Betriebsrats - Fehler des Betriebsrats bei Beschlußfassung

    a) Nach der gleichfalls ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (siehe schon Senat 4. August 1975 - 2 AZR 266/74 - aaO; zuletzt etwa Senat 13. Juni 1996 - 2 AZR 402/95 - AP LPVG Sachsen-Anhalt § 67 Nr. 1), vollzieht sich die vor jeder vom Arbeitgeber beabsichtigten Kündigung erforderliche Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 und Abs. 2 BetrVG in zwei aufeinanderfolgenden Verfahrensabschnitten.

    Solche Fehler gehen schon deshalb nicht zu Lasten des Arbeitgebers, weil der Arbeitgeber keine wirksamen rechtlichen Einflußmöglichkeiten auf die Beschlußfassung des Betriebsrats hat (BAG 4. August 1975 - 2 AZR 266/74 - aaO; 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - aaO; 13. Juni 1996 - 2 AZR 402/95 - aaO).

    b) Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn in Wahrheit keine Stellungnahme des Gremiums "Betriebsrat", sondern erkennbar nur eine persönliche Äußerung des Betriebsratsvorsitzenden vorliegt oder der Arbeitgeber den Fehler des Betriebsrats durch unsachgemäßes Verhalten selbst veranlaßt hat (BAG 18. August 1982 - 7 AZR 437/80 - BAGE 40, 42, 48; 24. März 1977 - 2 AZR 289/76 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 28; 13. Juni 1996 - 2 AZR 402/95 - aaO).

    Es wäre ein überflüssiger Formalismus, vom Arbeitgeber in diesen Fällen zu verlangen, den Ablauf der Anhörungsfrist abzuwarten (vgl. BAG 18. August 1982 - 7 AZR 437/80 - aaO; 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - aaO; 13. Juni 1996 - 2 AZR 402/95 - aaO).

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 828/98

    Anrechnung einer Vorbeschäftigung auf die Wartezeit - Beteiligung des

    Der Senat hat diese Rechtsfrage in seinem Urteil vom 13. Juni 1996 (- 2 AZR 402/95 - AP LPVG Sachsen-Anhalt § 67 Nr. 1 zu II 1 der Gründe) dahinstehen lassen.
  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 801/09

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

    So ist etwa die Einleitung des Anhörungsverfahrens durch eine andere als die im Gesetz dafür vorgesehene Person auf Seiten des Arbeitgebers dann unschädlich, wenn der Personalrat diesen Mangel nicht rügt (Senat 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP BPersVG § 79 Nr. 8; 13. Juni 1996 - 2 AZR 402/95 - AP LPVG Sachsen-Anhalt § 67 Nr. 1) .
  • LAG Hamm, 14.03.2019 - 11 Sa 980/18

    Nordrhein-Westfälisches Landgestüt Warendorf - Berufung der Gestütsleiterin im

    Dementsprechend ist es beispielsweise der Sphäre des Personalrats zuzurechnen und führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn die abschließende Stellungnahme des Personalrats entgegen zwingender gesetzlicher Regelung lediglich durch den gruppenfremden stellvertretenden Personalratsvorsitzenden unterzeichnet ist ( BAG 13.06.1996 - 2 AZR 402/95 - AP LPVG Sachsen-Anhalt § 67 Nr. 1 ).

    Dass das Schreiben vom 03.03.2017 die Unterschrift des stellvertretenden Personalratsvorsitzenden trägt und von diesem übergeben worden ist, ist ein Umstand aus der Sphäre des Personalrats und stellt aus diesem Grund die Wirksamkeit der Kündigung nicht in Frage ( s.o. / vgl. BAG 13.06.1996 aaO ).

  • LAG Niedersachsen, 03.11.2009 - 13 Sa 1497/08

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung bei Abkürzung der

    Nach Entscheidungen des BAG (BAG vom 26.10.1995, 2 AZR 743/94, AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG; BAG vom 13.06.1996, 2 AZR 402/95, AP Nr. 1 zu § 67 LPVG Sachsen-Anhalt) stellt die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur beabsichtigten Kündigung durch einen sonstigen Beauftragten, ohne dass eine Verhinderung für den Dienststellenleiter vorliegt, einen Verfahrensmangel dar.

    Ob diese Erklärung des Personalrates unbeachtlich ist, weil sie nur vom Personalratsvorsitzenden und nicht wie nach § 28 Abs. 2 NPersVG erforderlich auch von einem Gruppenvertreter unterschrieben ist, oder ob dieser Mangel der Sphäre des Personalrates zuzuordnen ist und damit unbeachtlich ist (BAG vom 13.06.1996, 2 AZR 402/95, AP Nr. 1 zu § 67 LPVG Sachsen-Anhalt), war nicht zu entscheiden.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17

    Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung -

    Die Unwirksamkeit der Beteiligung des Personalrats und daraus folgend die Rechtsunwirksamkeit der streitgegenständlichen ordentlichen Arbeitgeberkündigung folgt also nicht aus der Unterzeichnung des Anhörungsschreibens an den Personalrat durch Frau O. (BAG 18.01.1996 - 8 AZR 868/93, BeckRS 1996, 307, 59325; 13.06.1996 - 2 AZR 402/95, NZA 1997, 545; 26.10.1995 - 2 AZR 743/94, AP LPersVG § 79 Nr. 8 ; 10.10.2002 - 2 AZR 418/01, MJOZ 2003, 3169; BVerwG 26.08.1987 - 6 P 11./86, NVwZ-RR 1989, 259).
  • LAG Düsseldorf, 07.01.2004 - 12 TaBV 69/03

    Anwendbarkeit des Untersuchungsgrundsatzes

    Zum anderen hat die Verletzung des Nichtöffentlichkeitsgebotes, insbesondere die Anwesenheit des Arbeitgebers bei Betriebsratssitzungen und Beschlussfassung, grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Anhörungsverfahrens oder des Betriebsratsbeschlusses zur Folge (BAG, Urteil vom 13.06.1996, 2 AZR 745/95, ArbuR 1996, 408).
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 513/96

    Beteiligung des Personalrats vor einer Kündigung nach dem LPVG Rheinland-Pfalz -

    Für den Fall, daß das Personalvertretungsrecht eine Vertretung bei der Einleitung des Beteiligungsverfahrens nur bei Verhinderung des Dienststellenleiters vorsieht, hat das Bundesarbeitsgericht seit dem Senatsurteil vom 26. Oktober 1995 (- 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG) in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die fehlende Verhinderung des Dienststellenleiters vom Personalrat gerügt worden sein muß, wenn ein solcher Mangel im Verhältnis zu dem gekündigten Arbeitnehmer beachtlich sein soll (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 - n.v.; Urteile vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 128 und 465/95 - n.v.; Urteil vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 402/95 - AP Nr. 1 zu § 67 LPVG Sachsen-Anhalt; Urteil vom 29. August 1996 - 8 AZR 615/93 - n.v.).
  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 226/97

    Kündigung in der Probezeit - Personalratsanhörung

    aa) Die Einleitung des Beteiligungsverfahrens durch einen gemäß § 8 Abs. 1 LPVG NW nicht zugelassenen Vertreter führt entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts nicht zwangsläufig zur Unwirksamkeit einer anschließenden Kündigung, wie der Senat im Urteil vom 27. Februar 1997 (- 2 AZR 513/96 - AP Nr. 1 zu § 82 LPVG Rheinland-Pfalz) zu der parallel gelagerten Situation und ähnlichen personalvertretungsrechtlichen Vorschrift (nicht zugelassener Vertreter des Oberbürgermeisters einer Kommune - § 5 LPVG Rheinland-Pfalz) im Anschluß an seine neuere Rechtsprechung zum Handeln eines Vertreters bei fehlender Verhinderung des Dienststellenleiters (vgl. Urteile vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 128 und 465/95 - n.v. und vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 402/95 - AP Nr. 1 zu § 67 LPVG Sachsen-Anhalt) entschieden hat.
  • BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 4/96

    Kündigung wegen mangelnden Bedarfs

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LB 301/10

    Aufhebung einer Entlassungsverfügung bei Vorliegen einer unwirksamen Zustimmung

  • LAG Hessen, 04.04.2003 - 12 Sa 250/02

    Außerordentliche Kündigung, Vorteilsnahme, Hemmung der Ausschlussfrist durch

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 138/99

    Probezeitkündigung - Personalratsbeteiligung

  • ArbG Düsseldorf, 02.06.2010 - 4 Ca 9242/09

    Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst

  • LAG Hamm, 19.06.2013 - 10 Sa 1776/12

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.09.1998 - 10 Sa 1224/97

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung während der vereinbarten Probezeit;

  • LAG Hamm, 05.11.1998 - 17 Sa 1080/98

    Außerordentliche fristlose Kündigung; Umdeutung in individualrechtlich wirksame

  • LAG Sachsen-Anhalt, 03.12.1998 - 10 Sa 429/98

    Wirksamkeit einer außerordentlichen fristgemäßen Kündigung in der Probezeit;

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.1998 - 8 Sa 743/97

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer außerordentlichen und hilfsweise

  • LAG Sachsen-Anhalt, 30.09.1997 - 4 Sa 930/95

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.09.2004 - 8 Sa 112/04
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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 18.06.1996 - 11 TaBV 2/96   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung; Tarifvertrag; Betriebsrat; Zustimmung; Tarifliche Öffnungsklausel; Tarifpluralität

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 736 (Ls.)
  • BB 1996, 2521
  • ArbuR 1996, 408
  • NZA-RR 1997, 56
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